Der Beitrag ist zwar schon etwas älter, aber sicherlich für den ein oder anderen interessant. Und das nicht nur bei Computerdelikten, die sich da so auf der Festplatte ansammeln, sondern auch für andere Unpässlichkeiten, die sich vielleicht im Bereich der Drogenkriminalität befinden.
Daher mal der Link auf Journalismus & Recherche.
PS: Besonders gut finde ich die Information in dem Artikel, dass im deutschen Gesetz, genauer in der Strafprozeßordnung “Nacht” (§ 104, Absatz 3 StPO) definiert ist – einfach herrlich, so ein Beamtenstaat.
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